Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Fa. Getränke Zehnder Urbach
1.0 Allgemeines
1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB).
1.2. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB für künftige Lieferungen und Leistungen auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich vereinbart werden.
2.0 Angebot / Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen.
2.2 Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Ausführung zustande, je nachdem, welches Ereignis früher liegt.
3.0 Preise
3.1 Lieferungen, für die keine Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Die am Tage der Fälligkeit gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Unsere Preise für Lieferungen verstehen sich einschließlich Verladung und Transport zum Besteller, jedoch ohne Pfand für das Leergut und Paletten oder sonstige Verpackung.
3.3 Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt netto 100,00 €. Bei Bestellungen unter diesem Wert erheben wir einen Mindermengenzuschlag, dessen Höhe wir nach billigem Ermessen bestimmen.
4.0 Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
4.1 Die Bezahlung unserer Forderungen erfolgt bei Verbrauchern bar bei Lieferung. Bei Unternehmern kommt – wenn nichts anderes vereinbart wird – das Lastschriftverfahren zur Anwendung; der Besteller ist verpflichtet, ggf. alle erforderlichen Erklärungen zur Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens schriftlich abzugeben.
4.2 Wurde Zahlung durch Überweisung vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von fünf Bankarbeitstagen ab der Lieferung zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf unserem Konto maßgeblich. Längere Zahlungsziele bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB geltend zu machen, wenn unser Vertragspartner Unternehmer ist; bei Verbrauchern ermäßigt sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Unsere Ansprüche auf Ersatz eines tatsächlich höheren Schadens bleiben unberührt.
4.4 Rabatte oder Skonti können nur abgezogen werden, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Ein Skontoabzug setzt voraus, dass sämtliche Zahlungen aus dem Auftrag innerhalb der Skontofrist bei uns eingehen.
4.5 Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen möglich.
4.6 Bleibt der Besteller länger als einen Monat mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen an den Besteller aus anderen Aufträgen oder aus Abrufaufträgen nur noch gegen Vorauskasse auszuführen.
4.7 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.0 Liefertermine, Lieferfristen, Lieferverzug
5.1 Alle Bestellungen werden von uns im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs und während der üblichen Geschäftszeiten ausgeführt.
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt höherer Gewalt oder unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, wenn solche Umstände nachweislich auf die Möglichkeit zur Einhaltung der Frist Einfluss haben.
5.2 Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller nach fruchtlos abgelaufener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche auf Schadensersatz (einschl. etwaiger Folgeschäden) und Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn ein Fixgeschäft wurde vereinbart oder der Besteller kann geltend machen, wegen des von uns zu vertretenden Verzugs sei sein Interesse an der Vertragserfüllung entfallen. Der Ausschluss gilt auch nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
6.0 Gewährleistung
6.1 Wir sind bemüht, alle Getränke und Waren in einwandfreier Qualität zu liefern. Gibt es dennoch Grund zu Beanstandungen gilt:
a) für Verbraucher:
Erkennbare Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung geltend gemacht werden.
b) für Unternehmer:
Unternehmer haben die von uns gelieferte Ware sofort nach Eingang auf Qualitäts- und Mengenmängel zu überprüfen und uns etwaige offensichtliche Mängel innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Unterlassen der rechtzeitigen Mängelanzeige in Textform gilt die Ware als genehmigt. Den Besteller trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Reklamationen von Fassbier in Fässern können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen geltend gemacht werden und nur, wenn die Rückgabe mit einer Füllmenge von mehr als 50 % erfolgt.
6.2 Bei berechtigten und rechtzeitig vorgebrachten Beanstandungen leisten wir Gewähr nach dem Gesetz.
Bei berechtigter Reklamation von Fassbier leisten wir nach unserer Wahl Ersatz entweder durch Bierlieferung in Höhe der Rückgabemenge oder durch wertmäßige Gutschrift.
7.0 Leergut
7.1 Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen und Bierfässer werden dem Besteller ungeachtet seiner Verpflichtung zur Entrichtung von Pfand nur leihweise zur Verfügung gestellt.
7.2 Für Mehrwegflaschen, Kisten und Bierfässer erheben wir ein Pfandgeld nach den jeweils bei uns gültigen Pfandsätzen. Das Pfandgeld wird in der Rechnung ausgewiesen und ist mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen.
7.3 Der Besteller ist zur Rückgabe des Leergutes (Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Bierfässer) in einem ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Wir sind nicht verpflichtet, aber berechtigt, mehr Leergut zurückzunehmen, als wir dem Besteller geliefert haben.
7.4 Die Lieferung von Leergut an den und die Rücknahme von Leergut vom Besteller wird bei uns mengenmäßig erfasst. Der jeweilige Leergutsaldo wird auf den Rechnungen ausgewiesen und gilt als genehmigt, wenn der Besteller nicht innerhalb von 10 Tagen in Textform widerspricht. Bei Beendigung der Geschäftsverbindung erfolgt über das Leergut eine Schlussabrechnung; der Besteller hat uns fehlendes Leergut mit dem Wiederbeschaffungswert abzüglich 20 % zum Ausgleich von neu für alt zu ersetzen; das gezahlte Pfandgeld wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Übermengen werden dem Besteller mit den jeweils bei uns gültigen Pfand-sätzen ersetzt.
8.0 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
8.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern, insbesondere den Eigentumsvorbehalt weiterzugeben.
8.3 Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Sofern ein Forderungsübergang nach den bei der Weiterveräußerung getroffenen Vereinbarungen nicht möglich ist, ist der Besteller nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von uns zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Dies gilt auch, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung in eine laufende Rechnung einzustellen ist. Unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung in diesem Fall widerrechtlich oder mit unserer Zustimmung erfolgt, tritt der Besteller schon jetzt seinen Anspruch auf ein Saldoguthaben in Höhe des Fakturenwertes an uns ab.
8.4 Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Besteller zur Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers – insbesondere mit einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - erlischt das Einziehungsrecht.
Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben an uns zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Auf unser Verlangen hat der Besteller jederzeit, d.h. auch wenn er selbst zum Einzug berechtigt ist, uns eine von ihm unterzeichnete Abtretungsanzeige auszuhändigen.
9.0 Warenlieferung auf Kommission
Bei Warenlieferung auf Kommission nehmen wir ausschließlich volle und sortenreine Kisten zurück. Für jede zurückgenommene Kiste berechnen wir 1,50 €. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wein, Sekt und Spirituosen.
10. Beschwerden Streitschlichtung
Um Streitigkeiten mit Verbrauchern beizulegen, sind wir bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des
Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl am Rhein
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
11.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen, für alle Zahlungen und für Nacherfüllungsansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens in Urbach.
11.2 Rechtsstreitigkeiten sind bei dem für uns zuständigen Gericht durchzuführen, sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Stand Juni 2021 – V2